|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Fa. Inkontinenzberater.de
Dr. rer. medic. Jürgen W.H. Niebuhr, Remseck
Tel: 07146 / 99 02 62 Fax:
07146 / 99 02 63
Vertretungsberechtigt: Frau Christine Niebuhr,
Adresse wie Inkontinenzberater.de
ENDKUNDENBEREICH
A.
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.
Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fa. Inkontinenzberater.de,
(nachfolgend: Verkäufer) gelten, sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart
worden ist, ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur mit der
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
B.
Zustandekommen des Vertrages und Bestellungen / Rezeptabrechnungen
1.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
2. An einen erteilten Auftrag ist der Besteller zwei Wochen gebunden.
Ein Vertrag kommt aber erst mit der schriftlichen (auch per e-mail)
Bestätigung des Verkäufers und entsprechend ihrem Inhalt oder durch
Lieferung zustande. Der Verkäufer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung
Dritte heranzuziehen.
3. Bestellungen des Kunden können schriftlich (auch per Telefax
oder per e-mail) oder in Ausnahmefälle bei bereits bestehenden
Geschäftsbeziehungen mündlich erfolgen. Ist die Bestellung
des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren,
kann der Verkäufer dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.
4. Auf Wunsch kann unter der Voraussetzung, daß uns ein Rezept
innerhalb von acht Tagen nach Bestellung vorliegt, folgende Bedarfsartikel
mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet werden: Sprechstunden-,
Pflege-(Inkontinenzartikel) und Diabetikerbedarf (Stechhilfen und Blutzuckerteststreifen).
Sollte jedoch eine Krankenkasse aus von uns nicht zu vertretenden Gründen
Rezepte nicht akzeptieren, behalten wir uns vor, die Warenlieferung
dem Kunden in Rechnung zu stellen.
C.
Preise
1.
Listenpreise sind freibleibend und verstehen sich ohne Skonto oder sonstige
Nachlässe. Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen
Preise. Die Preise verstehen sich inkl. 16% Mehrwertsteuer ab Lager.
Versandkosten In- und Ausland siehe Versandkostentabelle. Soll
die Lieferung per Einschreiben erfolgen, so werden zusätzlich EURO 10,--
berechnet. Sonstige vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
2. Sofern keine schriftliche Festpreisvereinbarung getroffen worden
ist und zwischen Vertragsschluß und vereinbarter Lieferung der bestellten
Gegenstände mehr als vier Monate liegen, können Preiserhöhungen der
Hersteller oder Unterlieferanten des Verkäufers in entsprechendem Umfang
an den Besteller weitergegeben werden, wenn es sich bei diesem um einen
Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen handelt.
Der Besteller ist in diesem Falle jedoch berechtigt, innerhalb von einer
Woche nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung die allgemeinen Preisentwicklung
um mehr als 50 % übersteigt.
3. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen
müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten
gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Mit Erscheinen einer neuen
Preisliste werden alle früheren Listenpreise ungültig.
D.
Lieferung und Leistungszeit
1.
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferdaten sind
als obligatorische Termine zu betrachten, ein rechtzeitig angezeigtes
und unverschuldetes Überschreiten entfaltet keine Verzugswirkung.
Vielmehr wird eine angemessene Nachfrist in Gang gesetzt.
2. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluß, jedoch nicht vor der vollständigen
Beibringung etwaiger vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen
und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die bestellten
Gegenstände an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst zur Ausführung
der Beförderung bestimmten Dritten übergeben worden sind oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt worden ist.
3. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls
gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
4. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung
sowie andere, für den Verkäufer unvorhersehbare, außerhalb seines Willens
liegende und nicht von ihm zu vertretende Umstände ganz oder teilweise
verzögert, verändern sich die in Absatz 1 genannten Termine und Fristen
um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Dies gilt auch wenn die genannten Umstände bei dem Hersteller oder Unterlieferanten
des Verkäufers eintreten und vom Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen
nicht zu vertreten sind.
5. Erstbestellungen erfolgen ausschließlich gegen Nachnahme
oder Vorauskasse. Ansonsten liefern wir innerhalb Deutschlands entsprechend
der jeweils mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung gegen Nachnahme
oder Vorauskasse oder Rechnung oder Lastschrift oder Rezept. Die Nachnahmegebühr
beträgt Euro 5,00. Der Mindestbestellwert beträgt Euro 50,00
(netto). Ab einem Auftragswert von Euro 100,- (netto) erfolgt die Auslieferung
frei Haus. Darunter berechnen wir anteilige Kosten für Versand
und Verpackung von Euro 4,55 (netto). Auf Wunsch liefern wir alle bestellten
Artikel für einen Aufpreis von Euro 1,50 (netto) in neutraler/diskreter
Verpackung. Die Lieferungen erfolgen per Post oder Paketdienst.
E.
Liefer- und Leistungsverzug, Unmöglichkeit
1.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
oder Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, kann der
Besteller dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis,
daß er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt,
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung, beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren
Schaden, höchstens aber 10 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen zu verlangen, es sei denn, daá Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit bei dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen
vorliegt.
2. Im Falle der verspäteten Lieferung oder Leistung hat der Besteller
Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers
oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt, sind alle weitergehenden Ansprüche
des Bestellers, einschließlich Schadensersatzansprüche aus entgangenem
Gewinn und Folgeschäden ( wie z.B. Schäden aus Ansprüchen Dritter oder
an aufgezeichneten Daten), ausgeschlossen.
3. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend im Falle einer vom Verkäufer
oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung
oder Leistung.
F.
Gefahrübergang
1.
Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers.
Die Wahl des Versandweges obliegt grundsätzlich dem Verkäufer.
2. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch
den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden
sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller
zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft
ab auf den Besteller über; jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf
Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die
dieser verlangt.
4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
G.
Zahlungsbedingungen
1.
Mangels besonderer Vereinbarung und vorbehaltlich der nachfolgenden
Bestimmungen ist der vereinbarte Kaufpreis sofort bei Lieferung ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar.
2. Bestellungen über Internet werden nur per Voraus EC-Scheck (je Scheck
bis € 200,--) oder per Nachnahme ausgeführt. Bei Voraus-Verrechnungs-Schecks
erfolgt die Lieferung erst nach dessen Einlösung. Bei Voraus-Überweisungen
auf das angegebene Konto erfolgt die Lieferung nach der Gutschrift.
Für Firmen, Kaufleute oder Personen des öffentlichen Rechts können besondere
Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
3. Der Verkäufer behält sich auch im Übrigen vor, die Auftragsabwicklung
gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen.
Gegebenenfalls erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Besteller.
4. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen. Sowohl dem Besteller als auch dem Verkäufer bleibt es
jedoch vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren
Schaden nachzuweisen. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt.
Bei Zahlung innerhalb von 6 Tagen ab Rechnungsdatum erhält der
Kunde 1% Skonto. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren oder Vorauskasse
gewähren wir 2% Skonto. Unsere Bankverbindung lautet:Kreisparkasse
Nordhorn Bankleitzahl: 267 500 01 Konto-Nr.: 11 600 10 66
5. Alle Zahlungen innerhalb der EG müssen in Euro erfolgen. Für alle
anderen Länder gilt als Zahlungsmittel der US-Dollar als vereinbart,
mit des am Tage der Bestellung gültigen Wechselkurses gegen Euro.
6. Evtl. anfallende Zollgebühren werden bei Auslandssendungen zusätzlich
berechnet.
7. Im Falle von Teillieferungen und Zahlungsverzug ist der Verkäufer
berechtigt, Folgelieferungen entgegen getroffener Zahlungsvereinbarungen
nur noch gegen Vorkasse auszuliefern.
H.
Gewährleistung
1.
Alle unsere Angaben über unsere Produkte erfolgen nach bestem Wissen,
stellen aber keine Garantie einer bestimmten Beschaffenheit/Eigenschaft
dar. Formänderungen, Abweichungen im Farbton, Ausrüstung und ähnliches
seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer
Interessen für den Käufer zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller
zur Bezeichung des Auftrages oder der bestellten Ware Nummern gebrauchen,
können hieraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung der
gekauften Ware hergeleitet werden.
2. Der Kunde muß die erhaltene Ware unverzüglich überprüfen. Mängelrügen
müssen schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware erhoben
werden. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung
uns gegenüber schriftlich anzuzeigen.
3. Bei erkennbaren Schäden an der Verpackung (Transportschäden) hat
der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die
Beschädigung bescheinigen zu lassen.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich bei berechtigten Mängelrügen oder
des Fehlens zugesicherter Eigenschaften innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Besteller ist
berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ausgleich
von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht Gegenstand einer
Eigenschaftszusicherung waren oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Ort der Nachbesserung ist der Sitz des Verkäufers, also Ludwigsburg.
Der Besteller wird den mangelhaften Gegenstand einschließlich allen
Zubehörs in der Originalverpackung kostenfrei anliefern. Auf Wunsch
wird der Verkäufer diesen Gegenstand auf Gefahr des Bestellers wieder
zurücksenden.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Empfang
der bestellten Gegenstände.
7.Bei Bestellungen über das Internet gilt das Fernabsatzgesetz, §
3 FernAbsG und § 361a BGB für bestellte Waren (nur Endkunden).
Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Rücksendung von Hygieneartikeln.
Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns erfolgen.
8. Die Gewährleistungsverpflichtung besteht jedoch nicht, wenn der aufgetretene
Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß der Besteller
a) die Installationsbestimmungen nicht beachtet hat,
b) die Vorschriften der Betriebs- und Wartungsbestimmungen nicht befolgt
hat,
c) Änderungen an den bestellten Gegenständen vorgenommen hat oder
d) Verbrauchsmaterialien verwendet hat, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen.
Die Gewährleistung erstreckt sich ferner nicht auf Verschleißteile,
Verbrauchsmaterial und sowie solcher Schäden, die durch Kurzschluß,
Netzspannungsschwankungen, Induktionsstörungen o.ä. entstanden sind.
9. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz
wegen Nichterfüllung unberührt.
10. Bei Warenlieferungen,
die von Dritten erstellt und vom Verkäufer nur durchgehandelt werden,
gelten die Gewährleistungsrechte, die der Verkäufer gegenüber
dem Hersteller hat, in dem Moment der Lieferung an den Käufer als
an diesen abgetreten. Der Verkäufer übernimmt darüber
hinaus nur Gewährleistung wie oben beschrieben und für den
Fall, daß der Käufer bei dem Hersteller keine Gewährung
erlangen kann.
I.
Haftung
1.
Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung gegen den Verkäufer
und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
2. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(sog. Kardinalpflichten) sowie für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen,
die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern
sollen.
3. Die Haftung wegen der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten
ist jedoch auf den nach dem regelmäßigen Lauf der Dinge vorhersehbaren
unmittelbaren Schaden begrenzt. Darüber hinausgehende oder mittelbare
Schäden wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparung oder Folgeschäden
(wie z.B. Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Besteller) sind hiervon
aber nicht erfaßt.
3. Die Rechte des Bestellers auf Gewährleistung bleiben hiervon unberührt.
4. Die Ansprüche des Bestellers wegen Verzugs des Verkäufers oder der
von diesem zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung
sind in Abschnitt E. abschließend geregelt.
J.
Eigentumsvorbehalt
1.
Sofern es sich bei dem Besteller nicht um einen Kaufmann, bei dem der
Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
handelt, geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen erst mit
der vollständigen Bezahlung aller im Zeitpunkt der Lieferung entstandenen
Forderungen auf den Besteller über.
2. Handelt es sich dagegen bei dem Besteller um einen Kaufmann, bei
dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen
bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Besteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmuungen vor. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich in diesem Falle auch auf den anerkannten Saldo, soweit
der Verkäufer die Forderungen gegenüber dem Besteller in laufender Rechnung
bucht.
a) Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentum des Verkäufers stehenden
Gegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen. Er tritt dem Verkäufer aber bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MWSt.) ab, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen,
und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der
Besteller auch nach deren Abtretung berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers,
die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon aber unberührt. Der
Verkäufer verpflichtet sich aber, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt
und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann der Verkäufer verlangen,
daá der Besteller die abgetretene Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. Dritten die Abtretung
mitteilt.
b) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller
wird stets für den Verkäufer als Hersteller (§ 950 BGB) vorgenommen.
c) Werden die im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände mit anderen,
nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt
der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes
der gelieferten Gegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache
gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
d) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten
insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die
zu sichernde Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um
mehr als 20 % übersteigt.
3. In der Zurücknahme der gelieferten Gegenstände durch den Verkäufer
liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung
finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte
dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der gelieferten
Gegenstände liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben
kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Besteller für den dem Verkäufer entstandenen Schaden.
K.
Ausfuhrbestimmungen
Die
gelieferten Gegenstände unterliegen neben den Ausfuhrbestimmungen des
Außenwirtschaftsgesetzes auch US- Ausfuhrbestimmungen. Auskünfte und
Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für gewerbliche
Wirtschaft, Frankfurter Str. 29, 6236 Eschborn, nach US- Recht das US-
Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington
D.C. 20044. Beabsichtigt der Besteller den Weiterverkauf und Export
der gelieferten Gegenstände, so ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen
Genehmigungen einzuholen.
L.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1.
Der Besteller kann gegenüber einem Anspruch des Verkäufers nur mit einer
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, das auf einem anderen
Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruht, ist ausgeschlossen. Ist
der Besteller Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes
gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen so ist das Zurück- behaltungsrecht generell
ausgeschlossen.
M.
Datenspeicherung
Die
Daten des Bestellers werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen
des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 33 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert
und verarbeitet. Siehe auch dazu unseren Hinweis zum Datenschutz.
N.
Sonstige Bestimmungen und Beratung
1.
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden
in diesem Falle eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst
nahekommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in deutscher Sprache
erstellt. Wir setzen bei Auslandsbestellungen voraus, daß diese gelesen
werden können und auch verstanden werden. Alle Folgen, die aus falscher
oder unrichtiger Auslegung entstehenden, lehnen wir ab.
4. Die Beratung erfolgt
anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten,
jedoch stets unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich
der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge
entbinden unsere Abnehmer nicht von der Erfordernis, unsere Präparate
und Waren in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen
Zwecke zu prüfen.
O.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens
der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen
Warenkauf (UN-Abkommen zum Internationalen Warenkauf).
2. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, also Ludwigsburg.
3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist Ludwigsburg ausschließlicher Gerichtsstand, falls
der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der gleiche Gerichtsstand
gilt, wenn der Besteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
nicht im Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung hat oder nach Abschluß
des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Die
Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Remseck,
d. 25.11.2003
|